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Ein disqualifiziertes Mannschaftsmitglied muss den Wettkampfbereich für den Rest des Spiels ohne weitere Folgen verlassen.
Siehe Regel: 4.1.1
Die erste Tätlichkeit wird mit einer Disqualifikation ohne weitere Folgen geahndet.
Siehe Regel: 22.2.3
Das zweite beleidigende Verhalten desselben Mannschaftsmitglieds im selben Spiel wird mit einer Disqualifikation ohne weitere Folgen geahndet.
Das dritte ungebührliche Verhalten desselben Mannschaftsmitglieds im selben Spiel wird mit einer Disqualifikation ohne weitere Folgen geahndet.
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volleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
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