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Je nach Schwere des Vergehens sind nach dem Urteil des 1. Schiedsrichters folgende Sanktionen anzuwenden und im Spielberichtsbogen einzutragen:
Das erste ungebührliche Verhalten eines beliebigen Mannschaftsmitglieds in einem Spiel wird mit einem Spielzugverlust bestraft.
Ein hinausgestelltes Mannschaftsmitglied darf für den Rest des Satzes nicht spielen und muss auf der Straffläche ohne weitere Folgen Platz nehmen.
Ein hinausgestellter Trainer verliert sein Recht, im laufenden Satz einzugreifen, und muss auf der Straffläche Platz nehmen.
Siehe Regel: 1.4.5 4.1.1 5.2.1 5.3.2
Das erste beleidigende Verhalten eines Mannschaftsmitglieds wird mit einer Hinausstellung ohne weitere Folgen geahndet.
Das zweite ungebührliche Verhalten desselben Mannschaftsmitglieds im selben Spiel wird mit einer Hinausstellung ohne weitere Folgen geahndet.
Ein disqualifiziertes Mannschaftsmitglied muss den Wettkampfbereich für den Rest des Spiels ohne weitere Folgen verlassen.
Siehe Regel: 4.1.1
Die erste Tätlichkeit wird mit einer Disqualifikation ohne weitere Folgen geahndet.
Siehe Regel: 22.2.3
Das zweite beleidigende Verhalten desselben Mannschaftsmitglieds im selben Spiel wird mit einer Disqualifikation ohne weitere Folgen geahndet.
Das dritte ungebührliche Verhalten desselben Mannschaftsmitglieds im selben Spiel wird mit einer Disqualifikation ohne weitere Folgen geahndet.
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