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Geringfügige Unkorrektheiten werden nicht mit Sanktionen belegt. Der 1. Schiedsrichter hat die Aufgabe vorzubeugen, dass dabei nicht ein Ausmaß erreicht wird, das Sanktionen zur Folge hätte. Dies geschieht durch Verwarnung der Mannschaft über den Mannschaftskapitän (verbal oder mittels Handzeichen).
Diese Verwarnung ist keine Bestrafung und hat keine unmittelbaren Auswirkungen. Sie wird nicht im Spielberichtsbogen eingetragen.
Unkorrektes Verhalten eines Mannschaftsmitglieds gegenüber Offiziellen, Gegnern, Mitspielern oder Zuschauern wird je nach Schwere des Vergehens in drei Kategorien unterteilt.
Siehe Regel: 4.1.1
Ungebührliches Verhalten: Verstoß gegen den Anstand oder die Moral, verächtliche Äußerungen.
Beleidigendes Verhalten: Diffamierende oder beleidigende Äußerungen oder Gesten.
Tätlichkeit: Tatsächlicher oder versuchter physischer Angriff.
Je nach Schwere des Vergehens sind nach dem Urteil des 1. Schiedsrichters folgende Sanktionen anzuwenden und im Spielberichtsbogen einzutragen:
Das erste ungebührliche Verhalten eines beliebigen Mannschaftsmitglieds in einem Spiel wird mit einem Spielzugverlust bestraft.
Ein hinausgestelltes Mannschaftsmitglied darf für den Rest des Satzes nicht spielen und muss auf der Straffläche ohne weitere Folgen Platz nehmen.
Ein hinausgestellter Trainer verliert sein Recht, im laufenden Satz einzugreifen, und muss auf der Straffläche Platz nehmen.
Siehe Regel: 1.4.5 4.1.1 5.2.1 5.3.2
Das erste beleidigende Verhalten eines Mannschaftsmitglieds wird mit einer Hinausstellung ohne weitere Folgen geahndet.
Das zweite ungebührliche Verhalten desselben Mannschaftsmitglieds im selben Spiel wird mit einer Hinausstellung ohne weitere Folgen geahndet.
Ein disqualifiziertes Mannschaftsmitglied muss den Wettkampfbereich für den Rest des Spiels ohne weitere Folgen verlassen.
Siehe Regel: 4.1.1
Die erste Tätlichkeit wird mit einer Disqualifikation ohne weitere Folgen geahndet.
Siehe Regel: 22.2.3
Das zweite beleidigende Verhalten desselben Mannschaftsmitglieds im selben Spiel wird mit einer Disqualifikation ohne weitere Folgen geahndet.
Das dritte ungebührliche Verhalten desselben Mannschaftsmitglieds im selben Spiel wird mit einer Disqualifikation ohne weitere Folgen geahndet.
Alle Sanktionen für unkorrektes Verhalten sind persönliche Sanktionen, gültig für das gesamte Spiel und werden im Spielberichtsbogen eingetragen.
Die Wiederholung eines unkorrekten Verhaltens durch dasselbe Mannschaftsmitglied im selben Spiel wird stufenweise geahndet (für jedes weitere Vergehen erhält das Mannschaftsmitglied eine höhere Sanktion).
Eine Hinausstellung oder eine Disqualifikation nach einem beleidigenden Verhalten oder nach einer Tätlichkeit erfordert keine vorausgegangene Sanktion.
Jedes unkorrekte Verhalten vor und zwischen den Sätzen wird gemäß Regel 22.3 geahndet, und die Sanktionen werden im folgenden Satz wirksam.
GELB Verwarnung keine Konsequenzen
ROT Bestrafung Punkt und Aufschlag für Gegner
GELB UND ROT IN EINER HAND Hinaustellung
GELB UND ROT IN JEWEILS EINER HAND Disqualifizierung
Man kann mündlich verwarnen, sobald die GELBe Karte aber gezeigt wurde, gilt sie das ganze Spiel, für den Betroffenen oder das ganze Team für das ganze Spiel und ab dann muss jede weitere Aktion der verwarnten Person mit ROT sanktioniert werden. Nach zweimal ROT gegen eine Person muss diese danach mit GELB UND ROT IN EINER HAND bestraft werden, bei Wiederholung wieder mit der selben Sanktion egal wie schwer der Verstoß war.
Siehe Regel: 22.1 22.3.1 22.3.2 22.3.3
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