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Wenn durch unvorhergesehene Umstände das Spiel unterbrochen wird, entscheidet der erste Schiedsrichter, der Ausrichter und, falls vorhanden, die Wettkampfleitung, welche Maßnahmen zu treffen sind, um wieder normale Bedingungen herzustellen.
Siehe Regel: 6.3
Falls die Gesamtdauer einer oder mehrerer Unterbrechungen 4 Stunden nicht überschreitet, so ist,
Siehe Regel: 18.3.1
wenn das Spiel auf demselben Spielfeld wiederaufgenommen wird, der Satz mit gleichem Spielstand, gleichen Spielern und gleichen Positionen fortzusetzen. Die Resultate der vorangegangenen Sätze bleiben bestehen.
Siehe Regel: 1.7.3
wenn das Spiel auf einem anderen Spielfeld wiederaufgenommen wird, ist der unterbrochene Satz zu annullieren sowie mit den gleichen Spielernummern und der gleichen Anfangsaufstellung zu wiederholen. Die Resultate der vorangegangenen Sätze bleiben bestehen.
Siehe Regel: 7.3
Bei einer oder mehreren Unterbrechungen mit einer Gesamtdauer von mehr als 4 Stunden ist das ganze Spiel zu wiederholen.
Siehe Regel: 6.3
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