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Unkorrektes Verhalten eines Teammitglieds gegenüber Offiziellen, Gegner, Mitspielern oder Zuschauern wird je nach Schwere des Verstosses in vier Kategorien unterteilt.
UNSPORTLICHKEIT: Diskutieren, Einschüchtern, usw.
GROBE UNSPORTLICHKEIT: Verstoss gegen den Anstand oder die Moral,
verächtliche Äusserungen.
BELEIDIGENDES VERHALTEN: Diffamierende oder beleidigende Äusserungen oder Gesten.
TÄTLICHKEIT: Tatsächlicher oder versuchter physischer Angriff.
VERWARNUNG: Für unsportliches Verhalten erfolgt keine Bestrafung, aber das betroffene Teammitglied wird vor einer Wiederholung im selben Satz gewarnt.
BESTRAFUNG: Für grobe Unsportlichkeit oder wiederholtes unkorrektes Verhalten wird das Team mit einem Spielzugverlust bestraft.
HINAUSSTELLUNG: Beleidigendes Verhalten oder wiederholte grobe Unsportlichkeit wird mit einer Hinausstellung geahndet. Das mit einer Hinausstellung geahndete Teammitglied muss die Spielfläche verlassen und das Team wird für den laufenden Satz als unvollständig erklärt.
Siehe Regel: 7.4.3, 9.1
DISQUALIFIKATION: Tätlichkeit oder wiederholtes beleidigendes Verhalten wird mit
einer Disqualifikation geahndet. Das mit einer Disqualifikation geahndete Teammitglied muss die Spielfläche verlassen und das Team wird für das Spiel als
unvollständig erklärt.
Unkorrektes Verhalten wird analog der Sanktionsskala sanktioniert.
Ein Spieler kann in einem Satz mehrere Bestrafungen für unkorrektes Verhalten
erhalten. Die Sanktionen sind immer nur innerhalb eines Satzes kumulativ.
Die Disqualifikation wegen einer Tätlichkeit erfordert keine vorausgegangen
Sanktion.
Jedes unkorrekte Verhalten vor und zwischen den Sätzen wird gemäss der Sanktionsskala geahndet. Die Sanktion wird im folgenden Satz wirksam.
zur Kapitelübersichtvolleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
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