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Eine unzulässige Handlung eines Teams, die davon abhält, das Spiel wiederaufzunehmen, ist eine Spielverzögerung. Dazu gehören:
a) Auszeiten zu verlängern nach der Aufforderung, das Spiel fortzusetzen.
b) unzulässige Anträge im selben Satz zu wiederholen (Regel 19.4).
c) das Spiel zu verzögern (unter normalen Bedingungen sind vom Ende des Spielzugs bis zum Pfiff zur Ausführung des Aufschlags höchstens 12 Sekunden vorgesehen).
Siehe Regel: 19.4
Die erste Verzögerung durch ein Team in einem Satz wird mit einer VERWARNUNG WEGEN VERZÖGERUNG geahndet.
Die zweite und die nachfolgenden Verzögerungen jeglicher Art desselben Teams im selben Satz werden mit einer BESTRAFUNG WEGEN VERZÖGERUNG geahndet: Spielzugverlust.
zur Kapitelübersichtvolleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
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