› Volleyball Startseite › Volleyball Regeln › Volleyballregeln erklärt › Zusammenarbeit zwischen dem 1. und 2. Schiedsrichter und dem Anschreiber
Wenn sich ein Spieler auf dem Spielfeld ernsthaft verletzt, so muss der Schiedsrichter (auch der Zweite SR) das Spiel sofort unterbrechen. Der Spieler muß, (nachdem man ihn versorgt hat,) regulär ausgewechselt werden. Ist dies nicht möglich, ist folgendes Verfahren anzuwenden:
Der Spieler wird ausnahmsweise ausgewechselt. Dies bedeutet, daß jeder Spieler (ausgenommen der Libero), der sich im Moment der Verletzung spielberechtigt auf der Bank befindet, für den verletzten Spieler eingewechselt werden darf. Wird ein Spieler ausnahmsweise ausgewechselt, so zählt dieser Auswechselvorgang nicht zu den sechs zulässigen Spielerwechseln. Wird ein Spieler ausnahmsweise ausgewechselt, dann darf dieser Spieler nicht mehr in das Spiel zurückkehren. (Regel 8.2)
Kann ein Spieler auch ausnahmsweise nicht ausgewechselt werden, steht ihm eine Wiederherstellungszeit von drei Minuten zu. Kann der Spieler nach dieser Zeit wieder spielen, so wird das Spiel normal fortgesetzt. Ansonsten verliert die Mannschaft diesen Satz. Die bis dahin erzielten Punkte bleiben selbstverständlich erhalten. Einem Spieler steht pro Spiel nur einmal eine Wiederherstellungszeit zur Verfügung. (Regel 18.1.2.)
Verletzt sich ein Spieler und kann regulär nicht ausgewechselt werden, und auf der Bank befindet sich ein Spieler, der für diesen Satz herausgestellt wurde, so ist natürlich kein Ausnahmsweiser Spielerwechsel möglich. Hier muß die Wiederherstellungszeit von drei Minuten gewährt werden. Ist der Spieler nach diesen drei Minuten noch nicht spielbereit, so verliert die Mannschaft den Satz. Im nächsten Satz kann der herausgestellte Spieler wieder spielen.
Trägt eine Mannschaft z.B. sieben Spieler in den Spielberichtsbogen ein, aber ein Spieler ist noch nicht in der Halle (ist natürlich zulässig), und ein Spieler verletzt sich, so muß dieser Spieler regulär ausgewechselt werden. Obwohl der siebte Spieler noch nicht in der Halle ist, darf diesem Spieler keine Wiederherstellungszeit von drei Minuten gewährt werden. Hier verliert die Mannschaft zuerst einmal den Satz und dann, falls sie nach Aufforderung des 1. SR nicht antritt, das Spiel.
Wichtig: Wird eine Mannschaft aufgrund einer Verletzung für unvollständig erklärt, so behält sie natürlich die bis dahin gewonnenen Punkte und Sätze.
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