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Eine nicht ordnungsgemäße Handlung einer Mannschaft, die davon abhält, das Spiel wieder aufzunehmen, ist eine Verzögerung; dazu gehört u.a.:
die Verzögerung einer Auswechslung,
Siehe Regel: 16.5.2
die Verlängerung anderer Unterbrechungen nach der Aufforderung, das Spiel fortzusetzen,
Siehe Regel: 16.
die Beantragung einer irregulären Auswechslung,
Siehe Regel: 8.4
die Wiederholung eines nicht ordnungsgemäßen Antrages im selben Spiel,
Siehe Regel: 16.6.2
die Verzögerung des Spiels durch einen im Spiel befindlichen Spieler.
Verwarnung wegen Verzögerung oder Bestrafung wegen Verzögerung sind Mannschaftssanktionen.
Alle Sanktionen wegen Verzögerung sind über das ganze Spiel wirksam.
Siehe Regel: 6.3
Alle Sanktionen wegen Verzögerung (Verwarnungen eingeschlossen) werden im Spielberichtsbogen eingetragen.
Siehe Regel: 26.2.2.6
Die erste Verzögerung durch ein Mannschaftsmitglied in einem Spiel wird mit einer VERWARNUNG WEGEN VERZÖGERUNG geahndet.
Die zweite und die folgenden Verzögerungen jeglicher Art durch irgendein Mitglied derselben Mannschaft im selben Spiel werden als Fehler mit einer BESTRAFUNG WEGEN VERZÖGERUNG geahndet, mit der Folge eines Spielzugverlustes.
Siehe Regel: 6.1.3
Sanktionen wegen Verzögerung vor und zwischen den Sätzen werden im folgenden Satz wirksam.
zur Kapitelübersichtvolleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
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