Mit der Suchfunktion kannst Du die Hallen-Volleyball-Regeln durchsuchen.
Der erste Schiedsrichter erlaubt keine Diskussionen über seine Entscheidungen.
Jedoch gibt der erste Schiedsrichter auf Verlangen des Spielkapitäns diesem eine Erläuterung über die Anwendung oder Auslegung der Regeln, die seiner Entscheidung zugrunde liegen.
Ist der Spielkapitän mit der Erläuterung des ersten Schiedsrichters nicht einverstanden und entscheidet sich, gegen diese Entscheidung zu protestieren, so muss er sich sofort das Recht vorbehalten, am Ende des Spiels diesen Protest aktenkundig zu machen und niederzuschreiben. Der erste Schiedsrichter hat dieses Recht des Spielkapitäns zu akzeptieren.
Siehe Regel: 21.1.2 5.1.2.1 5.1.3.2 26.2.3.2
zur Kapitelübersicht
volleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
© Swiss Volley www.volleyball.ch
Werben | Impressum | Datenschutz | Kontakt | Partner