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Der zweite Schiedsrichter ist der Assistent des ersten Schiedsrichters. Er hat aber auch seinen eigenen Aufgabenbereich. Falls der erste Schiedsrichter nicht mehr in der Lage ist seine Tätigkeit fortzuführen, kann der zweite Schiedsrichter ihn ersetzen.
Siehe Regel: 26.3
Er kann ohne zu pfeifen auch Fehler ausserhalb seiner Zuständigkeit anzeigen, darf aber gegenüber dem ersten Schiedsrichter nicht darauf beharren.
Er überwacht die Arbeit des Schreibers.
Er genehmigt Auszeiten und Seitenwechsel, überwacht die Dauer und weist unzulässige Anträge zurück.
Er kontrolliert die Anzahl der von jedem Team in Anspruch genommenen Auszeiten und zeigt diese dem ersten Schiedsrichter und den betroffenen Spieler nach dessen Verwendung an.
Er genehmigt im Falle einer Verletzung eines Spielers eine Erholungszeit.
Siehe Regel: 21.1.2
Er überprüft während des Spiels, ob die Bälle stets den Regeln entsprechen.
zur Kapitelübersichtvolleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
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