Volleyball Startseite » Offizielle Beachvolleyball Regeln » Regel: Sanktionen
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VERWARNUNG: Für unsportliches Verhalten erfolgt keine Bestrafung, aber das betroffene Teammitglied wird vor einer Wiederholung im selben Satz gewarnt.
BESTRAFUNG: Für grobe Unsportlichkeit oder wiederholtes unkorrektes Verhalten wird das Team mit einem Spielzugverlust bestraft.
HINAUSSTELLUNG: Beleidigendes Verhalten oder wiederholte grobe Unsportlichkeit wird mit einer Hinausstellung geahndet. Das mit einer Hinausstellung geahndete Teammitglied muss die Spielfläche verlassen und das Team wird für den laufenden Satz als unvollständig erklärt.
Siehe Regel: 7.4.3, 9.1
DISQUALIFIKATION: Tätlichkeit oder wiederholtes beleidigendes Verhalten wird mit
einer Disqualifikation geahndet. Das mit einer Disqualifikation geahndete Teammitglied muss die Spielfläche verlassen und das Team wird für das Spiel als
unvollständig erklärt.
volleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
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