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Nur der erste und der zweite Schiedsrichter dürfen während des Spiels mit einer Pfeife Signale geben:
Der erste Schiedsrichter pfeift zur Ausführung des Aufschlags, der den Spielzug eröffnet.
Der erste und der zweite Schiedsrichter pfeifen das Ende des Spielzugs, wenn sie sicher sind, dass ein Fehler begangen wurde und sie die Art des Fehlers erkannt haben.
Ist der Ball aus dem Spiel, dürfen sie pfeifen, um anzuzeigen, dass sie einen Antrag einer Mannschaft genehmigen oder zurückweisen.
Unverzüglich nach dem Pfiff eines Schiedsrichters zur Beendigung eines Spielzugs müssen sie mit offiziellen Handzeichen folgendes Anzeigen:
Pfeift der erste Schiedsrichter den Fehler, zeigt er an:
a) die Mannschaft, die Aufschlagen wird,
b) die Art des Fehlers,
c) den Spieler, der den Fehler begangen hat (falls erforderlich).
Der zweite Schiedsrichter wiederholt die Handzeichen des ersten Schiedsrichters.
a) die Art des Fehlers,
b) den Spieler, der den Fehler begangen hat (falls erforderlich),
c) (nach dem ersten Schiedsrichter) die Mannschaft, die aufschlagen wird.
In diesem Fall zeigt der erste Schiedsrichter nur die Mannschaft an, die aufschlagen wird, aber die Art des Fehlers und nicht den Spieler, der den Fehler begangen hat.
Im Falle eines Doppelfehlers zeigen beide Schiedsrichter an:
a) die Art des Fehlers,
b) die Spieler, die die Fehler begangen haben (falls erforderlich),
c) die Mannschaft, die erneut aufschlagen wird (wie vom ersten Schiedsrichter bestimmt).
volleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
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