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Allgemeine Bestimmungen zur Fortführung des Spielbetriebs

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Breitensport: Allgemeine Bestimmungen zur Fortführung des Spielbetriebs

09.12.2021 • Breitensport Autor: DVV 2949 Ansichten

Für den DVV-Spielbetrieb in der Dritten Liga und Regionalliga gilt bis auf Widerruf (aufgrund der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 2.12.2021 und den Verordnungen der Bundesländer zum Sport in Innenräumen).

Hinweis: Sämtliche Dokumente stehen in der DVV-Cloud als Download (Hier klicken) zur Verfügung:

DVV-Hygienekonzept/Maßnahmen (Neu)
BSA-Beschlüsse
Vordrucke (Neu Vordruck Hygienebeauftragter)
Spielablaufprotokoll (Neu)
Muster Hygiene-Akkreditierung (Neu)
MVP-Wahl (Neu)
Zutritt zu den Sportveranstaltungen für aktive und passive Beteiligte entsprechend den Verordnungen des Bundeslandes, in dem die Veranstaltung stattfindet.

Aktive Beteiligte sind: u.a. Spieler, Offizielle, Schiedsrichter

Passive Beteiligte sind: u.a. Courtpersonal, Schreiber, Schreiberassistent, Ballholer, Wischer, Hallensprecher, Aufbauhelfer.

Ein Zutritt zu Sportveranstaltungen für alle Personengruppen kann nur bei Befolgen der nachstehenden Bestimmungen erfolgen:

Nachweis "vollständiger Impfschutz" oder Nachweis Genesenen-Status gemäß aktueller RKI-Definition
Sofern in den jeweiligen Verordnungen des Bundeslandes vorgesehen: Nachweis eines negativen Corona-Tests (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 h; PCR-Test nicht älter als 48 h);
Händedesinfektion;
Tragen einer medizinischen Maske;
ggf. kurze, visuelle Einschätzung über das allgemeine Gesundheitsbefinden des aktiven Beteiligten.
Nachweis "vollständiger Impfschutz" - letzte Impfung + mindestens 14 Tage (abhängig vom Impfstoff):

Durch Impfausweis, Impfbescheinigung, digitalen Impfnachweis (z.B. Corona-App);

Nachweis "Genesenen-Status":

Durch Nachweis der Erkrankung mit PCR-Testdatum mindestens 28 Tage, maximal 6 Monate oder Genesenenzertifikat

Nachweis "negativer Coronatest":

Durch einen Testnachweis, entsprechend den jeweiligen Bestimmungen des Bundeslandes, der Nachweis kann in Papierform, digital oder sofern zulässig, unter Aufsicht erfolgen. Eine Kostenübernahme ist grundsätzlich nicht möglich.

Zutritt für nicht-immunisierte Personen ist nur entsprechend den Verordnungen der Bundesländer möglich. Die jeweiligen Sonder- und Ausnahmeregelungen sind zu beachten.

Für den Download sämtlicher Dokumente bitte den Link zur Cloud nutzen.

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