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Eindringen in das gegnerische Feld über die Mittellinie:
Siehe Regel: 1.3.3
Die Berührung des gegnerischen Feldes mit einem Fuß (beiden Füßen) oder mit einer Hand (beiden Händen) ist gestattet, wenn ein Teil des übertretenden Fußes (Füße) oder der Hand (Hände) sich auf der Mittellinie oder direkt über ihr befindet (befinden).
Siehe Regel: 1.3.3
Das Berühren des gegnerischen Feldes mit einem anderen Körperteil ist untersagt.
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volleyballer.de dankt Swiss Volley für die freundliche Bereitstellung der Regeltexte.
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